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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von
Markus Seubert Coaching & Consulting Mallorca (MSCCM)
C/ Beatriu de Pinós 12
07005 Palma de Mallorca, Illes Balears – Spanien
NIF: ESY9132415A

Stand: 01.01.2026 – Version 1.1.1

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Markus Seubert Coaching & Consulting Mallorca (MSCCM) – nachfolgend „MSCCM“ oder „Auftragnehmer“ – und dem jeweiligen Vertragspartner – nachfolgend „Auftraggeber“ –, soweit dieser Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von den Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, MSCCM hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsart

(1) Gegenstand dieser AGB sind sämtliche Leistungen von MSCCM, insbesondere Coaching, Consulting, Seminare, Trainings, Outdoor-Events, Zertifizierungsverfahren sowie die Durchführung und Verleihung des Freundlichkeits-Award™.
(2) MSCCM erbringt seine Leistungen grundsätzlich als Dienstleistungen. Ein Werkvertrag wird nur dann begründet, wenn dies ausdrücklich, eindeutig und schriftlich im jeweiligen Einzelvertrag als solcher bezeichnet ist.
(3) Ein konkreter wirtschaftlicher, persönlicher oder unternehmerischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Art, Umfang, Inhalt, Dauer sowie Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag, Angebot oder der schriftlichen Bestätigung von MSCCM.
(5) Ergänzende Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von MSCCM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch
a) die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftraggebers auf Grundlage eines Angebots von MSCCM oder
b) die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch MSCCM.
(3) Mündliche Nebenabreden oder Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie von MSCCM schriftlich bestätigt werden.
(4) MSCCM ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (IVA).
Bei Leistungen an Unternehmer innerhalb der EU mit gültiger USt-IdNr. findet – soweit gesetzlich zulässig – das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist die Vergütung mit Vertragsabschluss in voller Höhe (100 %) fällig.
Eine abweichende Zahlungsregelung (z. B. Teil- oder Ratenzahlungen) bedarf einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.
(3) MSCCM ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen.
(4) Spesen und Drittkosten (z. B. Location, Transfers, Genehmigungen, Versicherungen, Dolmetscher, Techniker, Material, Eintritts- und Lizenzgebühren) werden zusätzlich und nach Nachweis abgerechnet; Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten.
(5) Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist MSCCM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
Zusätzlich wird eine Pauschale von 40 EUR je Verzugsvorgang gemäß RL 2011/7/EU fällig.
Notwendige Mahn- und Rechtsverfolgungskosten sind zu ersetzen.
MSCCM ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zu suspendieren.
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 5 Reise-, Nebenkosten und Overtime

(1) Reise- und Übernachtungskosten (Hin- und Rückreise, Transfers, Gepäck, Unterkunft in angemessener Qualität) sowie Verpflegungsmehraufwand werden gegen Nachweis berechnet.
(2) Leistungen außerhalb der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen können mit marktüblichen Zuschlägen berechnet werden.

§ 5a Leistungsumfang und Scope-Freeze

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung von MSCCM.
(2) Nach Vertragsschluss besteht ein Scope-Freeze. Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus sind nicht geschuldet.
(3) Änderungs- oder Erweiterungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Anpassungen von Vergütung, Zeitplan und Leistungsumfang führen.
(4) Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen ohne entsprechende Vereinbarung besteht nicht.

§ 6 Rücktritt / Storno

(1) Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
(2) Im Falle eines Rücktritts schuldet der Auftraggeber MSCCM eine pauschalierte Entschädigung wie folgt:
– ab Vertragsabschluss: 50 % der vereinbarten Vergütung
– ab 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung
– ab 5 Kalendertage vor Leistungsbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme: 100 % der vereinbarten Vergütung
(3) Die Pauschalen berücksichtigen die termin- und kapazitätsgebundene Leistungserbringung sowie die Vorhaltung exklusiver Zeitfenster.
Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 5 % berücksichtigt, es sei denn, der Auftraggeber weist höhere Ersparnisse nach.
MSCCM bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Jede Absage, Verschiebung, Teilstornierung oder Nichtinanspruchnahme gilt als Rücktritt im Sinne dieser Regelung.
(5) Bereits angefallene Drittkosten sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig vorzunehmen.
(2) Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Teilnehmerlisten, Räumlichkeiten, Technik, Materialien sowie aller erforderlichen Informationen.
(3) Bei Outdoor-Events hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass Teilnehmer gesundheitlich geeignet sind und Sicherheits- und Verhaltenshinweise beachten.
(4) Der Auftraggeber stellt sämtliche behördlichen Genehmigungen, Zutritts-, Sicherheits- und Nutzungsrechte am Leistungsort sicher und benennt einen weisungsbefugten Ansprechpartner vor Ort.
(5) Der Auftraggeber stellt MSCCM von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Pflichtverletzung des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer beruhen.

§ 8 Leistungsdurchführung, Rügepflicht und Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Ort, Zeit und Ablauf richten sich nach dem Einzelvertrag; MSCCM ist bei sachlicher Erforderlichkeit zu gleichwertigen Anpassungen berechtigt, sofern wesentliche Leistungsmerkmale nicht verändert werden.
(2) Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Leistungserbringung, schriftlich an MSCCM zu richten.
(3) Unterbleibt eine fristgerechte Beanstandung oder wird die Leistung ganz oder teilweise genutzt, gilt sie als vertragsgemäß erbracht und bestätigt.
(4) MSCCM ist vor der Geltendmachung weitergehender Rechte stets eine angemessene Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.
Ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht besteht während der Nachbesserungsphase nicht.
(5) Höhere Gewalt (force majeure) berechtigt MSCCM zur Anpassung, Verschiebung oder – bei Unzumutbarkeit – Absage der Leistung.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen; bereits entstandene Dritt- und Vorhaltekosten sind zu tragen, soweit keine Erstattung durch Dritte erfolgt.
(6) MSCCM kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Auftraggeber wesentliche Pflichten verletzt (insbesondere Zahlungsverzug, fehlende Mitwirkung, Sicherheitsrisiken).
Vergütungspflichten für bereits erbrachte oder gebundene Leistungen bleiben unberührt.

§ 9 Rechte an Unterlagen, Marken und Award-Nutzung

(1) Sämtliche Inhalte, Konzepte, Unterlagen und Materialien von MSCCM sind urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.
(2) Audio-/Video-Mitschnitte, Transkripte, KI-Training oder Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MSCCM.
(3) Die Nutzung der Bezeichnungen, Logos und Siegel des Freundlichkeits-Award™ ist nur im vereinbarten Umfang und Zeitraum zulässig und erlischt bei Ablauf, Widerruf oder Nichtbestehen eines Re-Audits mit sofortiger Wirkung.
(4) MSCCM kann Nutzungsrechte widerrufen, wenn Kriterien nicht mehr erfüllt sind, Fehlnutzung vorliegt oder Re-Audit-Termine nicht eingehalten werden.

§ 10 Aufnahmen, Referenzen und PR

(1) MSCCM ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen Foto-, Ton- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und internen Referenzzwecken zu erstellen.
(2) Eine Veröffentlichung zu externen Referenz-, Marketing- oder PR-Zwecken erfolgt ausschließlich, sofern hierfür eine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen seiner Teilnehmer eingeholt werden, oder informiert MSCCM rechtzeitig, damit entsprechende Einwilligungen eingeholt werden können.
(4) Ein Widerruf wirkt ausschließlich für die Zukunft und berührt bereits rechtmäßig erfolgte Veröffentlichungen nicht.

§ 11 Haftung

(1) MSCCM haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MSCCM nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
(3) Unbeschadet der Absätze 1 und 2 ist die Haftung – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Nettovergütung begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Gesetzliche Haftung nach zwingenden Vorschriften bleibt unberührt.

§ 12 Versicherung

Der Auftraggeber hält für die Veranstaltung eine angemessene Betriebs- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung vor und weist diese auf Verlangen nach.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdender Informationen.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
(3) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter
www.markusseubert.com/datenschutz.
(4) Soweit MSCCM personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache

(1) Es gilt ausschließlich das Recht des Königreichs Spanien unter Einschluss zwingenden EU-Rechts.
(2) Zwingende Bestimmungen am Sitz des Auftraggebers bleiben unberührt, soweit sie nach internationalem Privatrecht vorrangig sind.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Palma de Mallorca, Spanien, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 16 Abtretung und Subunternehmer

(1) Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen vom Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MSCCM übertragen werden.
(2) MSCCM darf sich geeigneter Subunternehmer bedienen; die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.

§ 17 Mitteilungen und Form

(1) Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform (einschließlich E-Mail) erfolgen, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Für Fristen ist der Zugang maßgeblich.

§ 18 Rangfolge und Individualabrede

(1) Individualabreden (Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung) gehen diesen AGB vor.
(2) Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

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