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Markus Seubert Coaching & Consulting Mallorca (MSCCM)
C/ Beatriu de Pinós 12
07005 Palma de Mallorca, Illes Balears – Spanien
NIF: ESY9132415A
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Markus Seubert Coaching & Consulting Mallorca (MSCCM) – nachfolgend „MSCCM“ oder „Auftragnehmer“ – und dem jeweiligen Vertragspartner – nachfolgend „Auftraggeber“ –, soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von den Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, MSCCM hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Angebote von MSCCM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande durch
a) die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers auf Grundlage eines Angebots von MSCCM oder
b) die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch MSCCM.
(3) Mündliche Nebenabreden oder Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie von MSCCM schriftlich bestätigt werden.
(4) MSCCM ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (IVA). Bei Leistungen an Unternehmer innerhalb der EU mit gültiger USt-IdNr. findet – soweit gesetzlich zulässig – das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind 80 % der Vergütung bei Vertragsschluss fällig; 20 % innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Leistungsdurchführung. MSCCM ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen.
(3) Spesen und Drittkosten (z. B. Location, Transfers, Genehmigungen, Versicherungen, Dolmetscher, Techniker, Material, Eintritts- und Lizenzgebühren) werden zusätzlich und nach Nachweis abgerechnet; Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten.
(4) Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist MSCCM berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz notwendiger Mahn- und Rechtsverfolgungskosten zu verlangen. MSCCM ist bei Verzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zu suspendieren.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(1) Reise- und Übernachtungskosten (Hin- und Rückreise, Transfers, Gepäck, Unterkunft mindestens 4-Sterne oder gleichwertig) sowie Verpflegungsmehraufwand werden gegen Nachweis berechnet.
(2) Leistungen außerhalb der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen können mit marktüblichen Zuschlägen berechnet werden.
(1) Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Jede Absage, Verschiebung, Teilstornierung oder Nichtinanspruchnahme gilt als Storno.
(2) Im Stornofall schuldet der Auftraggeber pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; MSCCM kann einen höheren Schaden geltend machen.
(3) Eine Umbuchung gilt als Storno. Neue Termine bedürfen eines neuen Vertragsschlusses.
(4) Bereits angefallene Drittkosten sind in jedem Fall in voller Höhe zu erstatten.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig vorzunehmen.
(2) Dazu gehören insbesondere: die Bereitstellung von Teilnehmerlisten, Räumlichkeiten, Technik, Materialien sowie aller erforderlichen Informationen.
(3) Bei Outdoor-Events hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass Teilnehmer gesundheitlich geeignet sind und die Sicherheits- und Verhaltenshinweise beachten.
(4) Der Auftraggeber stellt sämtliche behördlichen Genehmigungen, Zutritts-, Sicherheits- und Nutzungsrechte am Leistungsort sicher und benennt einen weisungsbefugten Ansprechpartner vor Ort.
(5) Der Auftraggeber stellt MSCCM von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Pflichtverletzung des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer beruhen.
(1) Ort, Zeit und Ablauf richten sich nach dem Einzelvertrag; MSCCM ist bei sachlicher Erforderlichkeit zu gleichwertigen Anpassungen berechtigt, ohne dass hierdurch wesentliche Leistungsmerkmale verändert werden.
(2) Höhere Gewalt (fuerza mayor) liegt vor bei Ereignissen außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei (u. a. Naturereignisse, Epidemien/Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle kritischer Infrastruktur, Sicherheitsrisiken). In diesen Fällen dürfen Leistungen angepasst, verschoben oder – wenn unzumutbar – abgesagt werden; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bereits entstandene Dritt- und Vorhaltekosten sind zu tragen.
(3) MSCCM kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Auftraggeber wesentliche Pflichten verletzt (insb. Zahlungsverzug, fehlende Mitwirkung, Sicherheitsrisiken). Vergütungspflichten bleiben für bis dahin erbrachte bzw. gebundene Leistungen bestehen.
(1) Sämtliche Inhalte, Konzepte, Unterlagen und Materialien von MSCCM sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.
(2) Audio-/Video-Mitschnitte, Transkripte, Training von KI-Modellen oder Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MSCCM.
(3) Die Verwendung der Bezeichnungen, Logos und Siegel des Freundlichkeits-Award™ ist nur im vereinbarten Umfang und Zeitraum zulässig; sie erlischt bei Ablauf, Widerruf oder Nichtbestehen eines Re-Audits mit sofortiger Wirkung. Auf Verlangen sind alle Nutzungen einzustellen und Materialien zu entfernen.
(4) MSCCM kann die Nutzung des Siegels/der Bezeichnung widerrufen, wenn Kriterien nicht mehr erfüllt sind, Fehlnutzung vorliegt oder Re-Audit-Termine nicht eingehalten werden.
(1) Soweit nicht schriftlich widersprochen, darf MSCCM im Rahmen von Veranstaltungen Fotos und Videoaufnahmen anfertigen und diese (inklusive Nennung des Auftraggebers/Logos) als Referenz/Case-Study nutzen.
(2) Ein Widerspruch ist vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen; bereits veröffentlichte Inhalte bleiben unberührt.
(1) MSCCM ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen Foto-, Ton- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese zu Dokumentations-, Referenz- und PR-Zwecken zu nutzen. Dies umfasst insbesondere Veröffentlichungen auf der Website von MSCCM, in sozialen Medien (z. B. LinkedIn, Instagram, Facebook, YouTube, TikTok), in Print- und Onlinemedien sowie in Präsentationen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Teilnehmer hierüber informiert sind und ihre Einwilligung erteilen.
(3) Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist spätestens vor Veranstaltungsbeginn schriftlich an MSCCM zu richten. Bereits erfolgte Veröffentlichungen bleiben davon unberührt.
(1) MSCCM haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MSCCM nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist in diesem Fall auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.
(3) Unbeschadet der Absätze 1 und 2 ist die Haftung von MSCCM – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Nettovergütung begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die gesetzliche Haftung nach zwingenden Vorschriften bleibt unberührt.
Der Auftraggeber hält für die Veranstaltung eine Betriebs- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang vor und weist diese auf Verlangen nach.
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden.
(2) MSCCM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO der Europäischen Union.
(3) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MSCCM, abrufbar unter www.markusseubert.com/datenschutz.
(4) Soweit MSCCM personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(1) Es gilt ausschließlich spanisches Recht unter Einschluss zwingenden EU-Rechts.
(2) Zwingende Bestimmungen am Sitz des Auftraggebers bleiben unberührt, soweit sie nach internationalem Privatrecht vorrangig sind.
(3) Gerichtsstand ist Palma de Mallorca, Spanien.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen geht die deutsche Fassung vor.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(1) Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen vom Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MSCCM abgetreten oder übertragen werden.
(2) MSCCM darf sich geeigneter Subunternehmer bedienen; die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.
(1) Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform (einschließlich E-Mail) erfolgen, sofern nicht gesetzlich Schriftform verlangt wird.
(2) Für Fristen ist der Zugang maßgeblich.
(1) Individualabreden (Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung) gehen diesen AGB vor.
(2) Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
Unterschriften
Auftragnehmer
Markus Seubert Coaching & Consulting Mallorca (MSCCM)
Markus Seubert
Auftraggeber
(Name, Firma, Vertreter)